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   AG Duisburg, 26.01.2000 - 35 C 353/99   

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AG Duisburg, 26.01.2000 - 35 C 353/99 (https://dejure.org/2000,27996)
AG Duisburg, Entscheidung vom 26.01.2000 - 35 C 353/99 (https://dejure.org/2000,27996)
AG Duisburg, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - 35 C 353/99 (https://dejure.org/2000,27996)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 22.10.2010 - 20 U 30/10

    Ohne Prüfmöglichkeit vor Behandlungseintritt ist das Berufen des Versicherers auf

    Vor dem Hintergrund des oben dargelegten Schutzzwecks der streitigen Klausel, dem Versicherer eine Vorprüfungsmöglichkeit einzuräumen, kommt eine Treuwidrigkeit aber nicht in Betracht, wenn dem Versicherer vor Behandlungseintritt keine Gelegenheit zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit eingeräumt worden ist (vgl. auch hierzu OLG Köln - 5. Zivilsenat - a.a.O.; AG Duisburg, RuS 2000, 341 [342]).

    b) Treuwidrig wäre das Verhalten der Beklagten allerdings, wenn der Kläger auf Grund seines Gesundheitszustandes nicht in der Lage gewesen wäre, eine schriftliche Zusage der Beklagten vor der stationären psychotherapeutischen Behandlung einzuholen (vgl. OLG Köln [5. Zivilsenat], VersR 1992, 1345; AG Duisburg, RuS 2000, 341 [342]; Prölss/Martin, a.a.O., § 4 MB/KK 2009, Rdn. 11 m.w.N.).

  • OLG Köln, 10.01.2007 - 5 U 38/05

    Verpflichtung einer Krankenkasse zur Zahlung eines Privatbehandlungszuschlags

    Das aber bedeutet folgerichtig, dass der Versicherer sich nicht auf das Fehlen einer vorherigen Zusage berufen kann, wenn tatsächlich die medizinische Notwendigkeit der Psychotherapie feststeht und der Versicherer vor Behandlungsbeginn zumindest die Möglichkeit der Prüfung hatte, was hier der Fall war (anders im Fall AG Duisburg, r+s 2000, 341, 342, wo der Versicherer vor Behandlungsbeginn nicht informiert worden war).
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